Versicherungsbeiträge zählen steuerlich meist zu den Vorsorgeaufwendungen. Dabei gibt es zwei Töpfe mit unterschiedlichen Regeln.
Altersvorsorge: Basisrente
- Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) zählen wie die gesetzliche Rentenversicherung zu den Altersvorsorgeaufwendungen.
- Seit 2023 sind sie bis zum Höchstbetrag vollständig als Sonderausgaben absetzbar.
- Für Selbstständige ist die Basisrente oft der wichtigste Hebel, um Steuern zu sparen.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
In diesen Topf gehören unter anderem Privathaftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und die Kfz-Haftpflicht (nicht die Kasko).
Hier gibt es Höchstbeträge: 1.900 € für Arbeitnehmer und Beamte, 2.800 € für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung allein bezahlen. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind immer absetzbar – sie füllen den Höchstbetrag aber oft schon aus.
Trotzdem eintragen: Das Finanzamt rechnet selbst aus, was sich für Sie auswirkt. Vergessene Beiträge bringen dagegen sicher nichts.
Beruflich genutzte Versicherungen
- Berufshaftpflicht oder Berufsrechtsschutz zählen zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
- Bei Verträgen, die privat und beruflich gelten, etwa beim Rechtsschutz, lässt sich oft der berufliche Anteil ansetzen.
- Bei vermieteten Immobilien gehören Wohngebäude- und Haftpflichtbeiträge zu den Werbungskosten.
Rein private Sachversicherungen wie Hausrat, Kasko oder Glas können Sie dagegen nicht absetzen.
Unser Tipp aus der Beratung
Ich bin kein Steuerberater, stelle Ihnen aber gern die Beiträge aller Verträge für Ihre Steuererklärung zusammen. Bei steuerlichen Fragen helfen Ihr Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Ihre Unterlagen bekommen Sie bei uns – persönlich in Krefeld.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.