PKV-Beitrag erhöht? Nicht gleich kündigen
Mit KI erstellt – KI-Avatar · 20 Sek.
Kurz erklärt
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Warum ein Tarifwechsel nach § 204 VVG oft mehr spart als eine Kündigung – und Ihre Alterungsrückstellungen erhält.
Die Details lesen Sie im Beitrag unten.
Ein Brief der Krankenversicherung im November, darin eine neue Beitragsübersicht – für viele Privatversicherte ein bekanntes Ritual. Die Erhöhungen fallen manchmal deutlich aus. Doch Sie sind ihnen nicht hilflos ausgeliefert: Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihren Beitrag zu senken, ohne den Schutz zu verlieren, auf den Sie sich verlassen.
Warum private Krankenversicherungen teurer werden
Private Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn sich die Rechnungsgrundlagen deutlich verändert haben – vor allem, wenn
- die Leistungsausgaben im Tarif stärker steigen als kalkuliert, etwa durch medizinischen Fortschritt, teurere Medikamente oder höhere Arztkosten,
- die Lebenserwartung der Versicherten steigt und Leistungen damit länger gezahlt werden müssen.
Ein unabhängiger Treuhänder prüft jede Anpassung. Weil die Schwellenwerte nicht jedes Jahr überschritten werden, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen: mehrere Jahre stabil, dann ein größerer Schritt.
Erst prüfen, dann handeln
Lesen Sie das Schreiben Ihres Versicherers in Ruhe. Darin finden Sie:
- den neuen Beitrag und ab wann er gilt,
- die Gründe für die Anpassung,
- Hinweise auf Ihre Rechte, zum Beispiel den Tarifwechsel.
Wichtig: Eine Kündigung aus Ärger über die Erhöhung ist selten die beste Idee. Mit zunehmendem Alter und eventuellen Vorerkrankungen wird der Wechsel zu einem anderen Versicherer schwierig und teuer.
Option 1: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Das stärkste Werkzeug ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG. Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres Versicherers in jeden anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.
Ihre Vorteile beim Tarifwechsel: Die angesparten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Für gleiche oder geringere Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Und Sie bleiben bei Ihrem Versicherer – ohne Wartezeiten.
Viele Versicherer haben über die Jahre neue Tarife eingeführt, die bei ähnlichen Leistungen günstiger sind. Wer seit zehn oder mehr Jahren im selben Tarif ist, kann hier oft spürbar sparen. Entscheidend ist ein genauer Vergleich der Leistungen: Ein günstigerer Tarif darf nicht zu Lücken führen, die Sie später teuer zu stehen kommen.
Option 2: Selbstbeteiligung anpassen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Beitrag. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie oft Sie Leistungen in Anspruch nehmen und ob Sie Angestellter oder selbstständig sind:
- Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss auf den Beitrag – aber nicht auf die Selbstbeteiligung. Eine hohe Selbstbeteiligung lohnt sich daher seltener.
- Selbstständige profitieren eher, weil sie den Beitrag vollständig selbst tragen und kleinere Rechnungen ohnehin bezahlen können.
Option 3: Leistungen gezielt anpassen
Manche Leistungen lassen sich reduzieren, ohne den Kern der Absicherung anzutasten – zum Beispiel das Einbettzimmer im Krankenhaus statt des Zweibettzimmers oder bestimmte Zusatzbausteine. Hier gilt: Nur reduzieren, was Sie wirklich nicht brauchen. Die Absicherung schwerer Erkrankungen sollte unangetastet bleiben.
Option 4: Fürs Alter vorsorgen
Viele Tarife bieten einen Beitragsentlastungsbaustein. Damit zahlen Sie heute etwas mehr ein und senken dafür Ihren Beitrag ab dem Rentenalter. Für Angestellte beteiligt sich der Arbeitgeber auch daran. Wer langfristig plant, verhindert so, dass die Beiträge im Ruhestand zur Belastung werden.
Option 5: Versicherer wechseln – nur in Ausnahmefällen
Nach einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer bedeutet aber eine neue Gesundheitsprüfung und den Verlust großer Teile der Alterungsrückstellungen. Für junge, gesunde Versicherte kann er im Einzelfall sinnvoll sein – für die meisten anderen ist der Tarifwechsel die bessere Wahl.
Was Sie bei Tarifwechsel-Anbietern beachten sollten
Im Internet werben zahlreiche Dienstleister mit großen Ersparnissen durch einen Tarifwechsel. Oft verlangen sie dafür ein Honorar in Höhe mehrerer Monatsersparnisse. Prüfen Sie genau, welche Leistungen Sie im neuen Tarif verlieren würden. Ein Tarifwechsel lässt sich nicht beliebig rückgängig machen.
Unser Tipp aus der Beratung
Als Experte für Kranken- und Pflegeversicherung (DVA) schaue ich mir Ihre Beitragsanpassung gern an: Welche Tarife Ihres Versicherers kommen für Sie infrage, was sparen Sie und was ändert sich an den Leistungen? So treffen Sie eine Entscheidung, die auch in zwanzig Jahren noch passt. Mehr zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung finden Sie auf unseren Leistungsseiten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
