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Haftpflicht & Wohnen

Paket vor der Haustür gestohlen: Wer zahlt?

In der Vorweihnachtszeit stapeln sich die Pakete vor den Türen – und verschwinden manchmal. Wer in welchem Fall das Risiko trägt und wie Sie sich schützen.

Noel Krawietz

· 2 Min. Lesezeit

In der Adventszeit liefern Paketdienste so viel wie nie im Jahr. Viele Sendungen landen vor der Haustür, im Hausflur oder auf der Terrasse. Und manche sind weg, bevor Sie nach Hause kommen. Wer dann den Schaden trägt, hängt vor allem von einer Frage ab: Wurde das Paket schon an Sie übergeben?

Grundsatz: Der Händler trägt das Versandrisiko

Kaufen Sie als Privatperson online bei einem Händler ein, geht das Risiko erst auf Sie über, wenn Sie die Ware erhalten. Kommt das Paket nicht bei Ihnen an, muss der Händler in der Regel neu liefern oder das Geld erstatten. Wenden Sie sich deshalb immer zuerst an den Händler, nicht an den Paketdienst.

Achtung bei Abstellgenehmigung und Ablageort

Haben Sie erlaubt, dass Pakete vor der Tür, in der Garage oder in einer Box abgelegt werden dürfen, sieht es anders aus. Dann gilt die Lieferung oft mit dem Abstellen als erledigt. Wird das Paket danach gestohlen, bleiben Sie meist auf dem Schaden sitzen.

Gut zu wissen: Eine Abstellgenehmigung ist bequem, verlagert aber das Risiko auf Sie. In der Weihnachtszeit lieber an einen Paketshop, eine Packstation oder an Nachbarn liefern lassen.

Zahlt die Hausratversicherung?

In den meisten Fällen nicht. Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, also wenn jemand gewaltsam in Ihre Wohnung, Ihren Keller oder Ihre Garage eindringt. Ein Paket, das frei zugänglich vor der Tür liegt, ist davon nicht erfasst. Wird es dagegen aus Ihrer abgeschlossenen Wohnung gestohlen, kann die Hausrat zahlen.

So gehen Sie vor, wenn ein Paket fehlt

  1. Sendungsverfolgung prüfen und einen Screenshot machen.
  2. Bei Nachbarn und im Hausflur nachfragen.
  3. Händler informieren und um Ersatz bitten.
  4. Bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei erstatten.

Unser Tipp aus der Beratung

Wer viel online bestellt, sollte prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht besteht. Sie hilft, wenn ein Händler sich querstellt. Wir beraten Sie gern persönlich in Krefeld.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

Persönliche Beratung in Krefeld

Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für Sie – im Büro am Karlsplatz, am Telefon oder per Video.

02151 – 156 11 01

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