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Versicherung Krawietz

Haftpflicht & Wohnen

E-Bike oder Fahrrad gestohlen: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Durchschnittlich fast 1.200 Euro Schaden pro gestohlenem Fahrrad – so viel wie nie. Warum die Hausrat nicht automatisch zahlt und wie Sie Ihr Rad richtig absichern.

Noel Krawietz

· 2 Min. Lesezeit

Fahrraddiebstahl ist so teuer wie nie: Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) wurden 2024 rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen. Der durchschnittliche Schaden lag bei etwa 1.190 Euro – mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren. Grund sind vor allem teure E-Bikes. Doch längst nicht jeder Diebstahl ist versichert.

Einbruchdiebstahl oder einfacher Diebstahl?

Für die Hausratversicherung macht es einen großen Unterschied, wo Ihr Rad gestohlen wird:

SituationHausrat ohne ZusatzbausteinHausrat mit Fahrradbaustein
Aus abgeschlossenem Keller oder Garage aufgebrochen✓ versichert✓ versichert
Am Bahnhof, vor dem Supermarkt, an der Straße– nicht versichert✓ versichert
Aus dem offenen Hausflur– nicht versichert✓ meist versichert

Diebstahl von draußen gilt als einfacher Diebstahl. Den deckt die Hausrat nur, wenn Sie den Fahrradbaustein vereinbart haben – ein kleiner Mehrbeitrag, der sich bei teuren Rädern fast immer lohnt.

Achtung bei Versicherungssumme und Nachtzeit

  • Begrenzte Summe: Der Fahrradbaustein ist oft auf einen Prozentsatz der Hausrat-Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Reicht das für Ihr E-Bike?
  • Nachtzeitklausel: In älteren Verträgen besteht voller Schutz nur zwischen 6 und 22 Uhr. Steht das Rad nachts draußen, gibt es nichts. Moderne Tarife verzichten darauf.

Wichtig: Das Rad muss mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein. Ein Rahmenschloss allein reicht oft nicht. Am besten an einem festen Gegenstand anschließen.

Vorsorgen, bevor es passiert

  1. Kaufbeleg aufbewahren – digital und auf Papier.
  2. Rahmennummer notieren und Fotos vom Rad machen, auch von besonderen Merkmalen.
  3. Fahrradpass nutzen, zum Beispiel über die Polizei-App oder den ADFC.
  4. Gutes Schloss verwenden: Faustregel 10 % des Fahrradpreises.
  5. Akku mitnehmen, wenn Sie das E-Bike länger abstellen.

Wenn das Rad weg ist

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung. Die Versicherung ersetzt in der Regel den Neuwert – also den Preis eines vergleichbaren neuen Rads. Taucht das Rad nicht innerhalb von drei Wochen wieder auf, geben Sie der Versicherung noch einmal Bescheid.

Unser Tipp aus der Beratung

Gerade wer sich in den letzten Jahren ein E-Bike gekauft hat, sollte die Hausratversicherung prüfen: Ist der Fahrradbaustein enthalten, reicht die Summe und gibt es noch eine Nachtzeitklausel? Ein neues E-Bike steht übrigens auch oft unterm Weihnachtsbaum – dann lohnt sich der Check doppelt.

Quelle: GDV-Zahlen 2024 zum Fahrraddiebstahl (ZDFheute), Verbraucherzentrale

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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