Leitungswasserschäden sind die häufigsten Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zahlten die Versicherer allein im Jahr 2022 rund 3,8 Milliarden Euro für etwa 1,1 Millionen Leitungswasserschäden. Bis zu 32.000 Schäden im Jahr gehen direkt auf Frost zurück. Besonders tückisch: Oft bemerkt man das Problem erst, wenn es taut und das Wasser aus der geplatzten Leitung läuft.
Wo Frost besonders gefährlich wird
Gefährdet sind vor allem Leitungen, die in kalten Bereichen verlaufen:
- in unbeheizten Kellern, Garagen und Dachböden,
- in Außenwänden oder schlecht gedämmten Anbauten,
- Außenwasserhähne und Leitungen für den Garten,
- in selten genutzten Räumen wie Gästezimmern oder Ferienwohnungen,
- in leerstehenden Häusern, etwa während eines Verkaufs oder nach einem Erbfall.
Was die Versicherungen zahlen
| Schaden | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Geplatzte Leitung, Reparatur und Trocknung | Wohngebäudeversicherung |
| Durchnässte Wände, Böden, Einbauküche, Heizung | Wohngebäudeversicherung |
| Beschädigte Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte | Hausratversicherung |
| Wasser läuft in die Wohnung darunter | Haftpflicht – je nach Fall Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden an Leitungen und Heizungsanlagen in aller Regel ab – vorausgesetzt, Sie haben Ihre Pflichten im Winter erfüllt.
Ihre Pflichten in der kalten Jahreszeit
In den Versicherungsbedingungen sind sogenannte Obliegenheiten geregelt. Typischerweise müssen Sie in der kalten Jahreszeit
- das Gebäude ausreichend beheizen und dies regelmäßig kontrollieren
- oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
Achtung bei Leerstand: Steht ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit leer, müssen Sie das Ihrem Versicherer häufig melden. Wer weder heizt noch die Leitungen entleert, riskiert bei einem Frostschaden, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt – im schlimmsten Fall erheblich.
So beugen Sie vor
- Alle Räume mit Wasserleitungen temperieren – auch selten genutzte. Ventile nicht vollständig zudrehen.
- Außenleitungen rechtzeitig absperren und entleeren, den Außenwasserhahn offen lassen, damit Restwasser abläuft.
- Freiliegende Leitungen dämmen, etwa im Keller oder in der Garage.
- Bei Abwesenheit Nachbarn oder Familie bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.
- Bewässerungscomputer und Gartenschläuche frostfrei einlagern.
- Heizung und Installationen warten lassen – alte Leitungen sind besonders anfällig.
Wenn es doch passiert: Die ersten Schritte
- Hauptwasserhahn zudrehen – wissen Sie, wo er ist? Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, nachzusehen.
- Strom sichern, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Geräten gelangt.
- Fotos machen von der Schadenstelle und allen betroffenen Gegenständen.
- Schaden sofort melden – bei uns oder direkt beim Versicherer.
- Schaden begrenzen: Wasser aufnehmen, Möbel wegrücken, lüften. Beschädigte Dinge nicht vorschnell wegwerfen.
Danach kümmert sich meist eine Fachfirma um Leckortung und Trocknung. Ob diese Kosten übernommen werden, klären wir am besten gemeinsam mit dem Versicherer, bevor größere Aufträge vergeben werden.
Unser Tipp aus der Beratung
Prüfen Sie vor dem Winter, ob Ihre Wohngebäudeversicherung den aktuellen Wert Ihres Hauses abdeckt und ob Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind – das ist in älteren Verträgen nicht immer der Fall. Wer ein geerbtes oder leerstehendes Haus besitzt, sollte die Situation unbedingt mit uns besprechen. Wir schauen uns Ihren Vertrag in Krefeld gern an.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
