Zum Inhalt springen
Versicherung Krawietz

Kfz & Mobilität

Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November

Wer zum 1. Januar wechseln möchte, muss bis Ende November kündigen. Welche Fristen gelten, wann Sie auch später noch wechseln dürfen und worauf es beim Vergleich wirklich ankommt.

Noel Krawietz

· 4 Min. Lesezeit

Jedes Jahr im Herbst flattern die Beitragsrechnungen für die Kfz-Versicherung ins Haus – und nicht selten steht dort ein höherer Betrag als im Vorjahr. Die gute Nachricht: Ein Wechsel ist unkompliziert, und Ihr Schadenfreiheitsrabatt geht dabei nicht verloren. Wichtig ist nur, die Fristen im Blick zu behalten.

Warum gerade der 30. November so wichtig ist

Die meisten Kfz-Versicherungen in Deutschland laufen über das Kalenderjahr. Ihr Vertrag verlängert sich also jeweils zum 1. Januar automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag:

Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – das Absendedatum zählt nicht. Planen Sie deshalb ein paar Tage Puffer ein.

Nicht jeder Vertrag beginnt am 1. Januar. Wer sein Auto zum Beispiel im Frühjahr gekauft hat, kann eine abweichende Hauptfälligkeit haben. Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein: Dort steht, zu welchem Datum der Vertrag jeweils verlängert wird. Die Kündigung muss dann einen Monat vorher eingehen.

Wann Sie auch später noch wechseln dürfen

Neben der regulären Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Sie können außerhalb des Stichtags wechseln, wenn

  • Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert – innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung,
  • Sie einen Schaden hatten und dieser reguliert oder abgelehnt wurde – innerhalb eines Monats nach Abschluss,
  • Sie ein anderes Fahrzeug anmelden – dann können Sie für das neue Auto frei wählen.

Gerade Beitragserhöhungen werden oft erst im November oder Dezember mitgeteilt. Lesen Sie Post von Ihrer Versicherung also genau, auch wenn sie nach Routine aussieht.

Warum sich der Beitrag überhaupt ändert

Auch wenn Sie unfallfrei fahren, kann Ihr Beitrag steigen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Typklassen: Jedes Automodell wird jährlich nach seiner Schadenbilanz neu eingestuft. Ist Ihr Modell häufiger in Unfälle verwickelt oder teurer zu reparieren, steigt die Typklasse.
  • Regionalklassen: Auch Ihr Wohnort wird jährlich neu bewertet – je nachdem, wie viele Schäden dort im Schnitt entstehen.
  • Reparaturkosten: Ersatzteile und Werkstattstunden sind in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Das schlägt sich in den Tarifen nieder.

Gleichzeitig sinkt Ihr Beitrag mit jedem schadenfreien Jahr durch die bessere Schadenfreiheitsklasse. Unterm Strich lohnt sich ein Vergleich daher fast immer.

Nicht nur auf den Preis schauen

Ein Online-Rechner zeigt schnell den günstigsten Beitrag. Ob der Tarif im Schadenfall auch leistet, steht im Kleingedruckten. Diese Punkte sollten Sie vergleichen:

LeistungDarauf sollten Sie achten
Grobe FahrlässigkeitVerzichtet der Versicherer auf Kürzungen, etwa wenn Sie eine rote Ampel übersehen?
NeuwertentschädigungWie lange wird bei Totalschaden oder Diebstahl der Neupreis ersetzt – 6, 24 oder sogar 48 Monate?
TierbissSind auch Folgeschäden durch Marderbiss versichert, zum Beispiel ein Motorschaden?
WildunfallGilt der Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art oder nur mit Haarwild?
Mallorca-PoliceSind Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland ausreichend versichert?
RabattschutzBleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse nach dem ersten Schaden erhalten?

Wer einen Leasing- oder finanzierten Wagen fährt, sollte außerdem prüfen, ob die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld bei einem Totalschaden abgesichert ist.

Sparen ohne Leistungsverlust

Oft lässt sich der Beitrag senken, ohne beim Schutz Abstriche zu machen:

  1. Fahrerkreis prüfen: Fahren tatsächlich noch die Kinder mit, die im Vertrag stehen? Ein kleinerer Fahrerkreis kann den Beitrag spürbar senken.
  2. Kilometer anpassen: Wer im Homeoffice arbeitet oder in Rente gegangen ist, fährt oft weniger als angegeben.
  3. Selbstbeteiligung wählen: Eine moderate Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag. Kleine Schäden zahlt man dann selbst.
  4. Werkstattbindung nutzen: Wer im Schadenfall die Partnerwerkstatt des Versicherers wählt, zahlt meist weniger – oft inklusive Hol- und Bringservice.
  5. Vollkasko überdenken: Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert reicht häufig die Teilkasko.

So läuft der Wechsel ab

  1. Versicherungsschein heraussuchen: Hauptfälligkeit, Schadenfreiheitsklasse und aktuellen Beitrag notieren.
  2. Vergleichen lassen: Beitrag und Leistungen gegenüberstellen – nicht nur den Preis.
  3. Neuen Vertrag beantragen: Der neue Schutz beginnt nahtlos zum 1. Januar um 0 Uhr.
  4. Alten Vertrag kündigen: In Textform, also auch per E-Mail, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Die Meldung an die Zulassungsstelle übernimmt der neue Versicherer. Eine neue eVB-Nummer brauchen Sie für einen reinen Versicherungswechsel nicht.

Unser Tipp aus der Beratung

Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und legen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschein neben ein neues Angebot. In der Praxis stellen wir häufig fest, dass ältere Verträge zwar günstig erscheinen, aber bei grober Fahrlässigkeit oder Marderschäden deutlich schlechter leisten als aktuelle Tarife. Gern prüfen wir Ihre Kfz-Versicherung kostenlos und unverbindlich – persönlich in unserem Büro am Karlsplatz in Krefeld, am Telefon oder per Video.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

Persönliche Beratung in Krefeld

Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für Sie – im Büro am Karlsplatz, am Telefon oder per Video.

02151 – 156 11 01

Weitere Ratgeber

Alle Beiträge ansehen

Haftpflicht & Wohnen

Halloween: Wer zahlt, wenn aus dem Streich ein Schaden wird?

Süßes oder Saures – meistens bleibt es harmlos. Doch Eier am Auto, eine umgekippte Kerze im Kürbis oder ein Sturz vor der Haustür können teuer werden. Welche Versicherung dann zuständig ist.

31. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit