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Versicherung Krawietz

Haftpflicht & Wohnen

Halloween: Wer zahlt, wenn aus dem Streich ein Schaden wird?

Süßes oder Saures – meistens bleibt es harmlos. Doch Eier am Auto, eine umgekippte Kerze im Kürbis oder ein Sturz vor der Haustür können teuer werden. Welche Versicherung dann zuständig ist.

Noel Krawietz

· 3 Min. Lesezeit

Am 31. Oktober ziehen auch in Krefeld und am Niederrhein wieder Kinder und Jugendliche verkleidet von Tür zu Tür. Meistens bleibt es bei Süßigkeiten und einem Lächeln. Doch jedes Jahr wird aus manchem „Saures“ ein echter Schaden. Gut zu wissen, wer dann zahlt – und wer nicht.

Die wichtigsten Fälle im Überblick

Was ist passiert?Wer zahlt?
Unbekannte bewerfen Ihr Auto mit EiernKfz-Vollkasko (mit Rückstufung)
Hauswand oder Fenster werden beschmiertTäter selbst; Wohngebäudeversicherung meist nur mit Zusatzbaustein
Kerze im Kürbis setzt Deko oder Möbel in BrandHausratversicherung, am Gebäude die Wohngebäudeversicherung
Besucher stürzt auf Ihrer Treppe über DekoIhre Privathaftpflicht
Ihr Kind beschädigt beim Umzug versehentlich etwasIhre Privathaftpflicht – auf Kinder-Klausel achten
Jemand richtet absichtlich einen Schaden anKeine Versicherung – der Täter haftet selbst

Vorsatz ist nie versichert

Das Wichtigste vorweg: Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schäden, die versehentlich entstehen. Wer absichtlich Eier gegen Fenster wirft, Hauswände beschmiert oder Briefkästen beschädigt, muss selbst zahlen – und begeht unter Umständen eine Straftat.

Bei Kindern und Jugendlichen kommt es auf das Alter an:

  • Unter sieben Jahren haften Kinder in der Regel gar nicht.
  • Ab sieben Jahren haften sie, wenn sie die nötige Einsicht hatten, dass ihr Handeln Schaden anrichtet. Bei Jugendlichen ist das meist der Fall.
  • Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben – was das genau bedeutet, hängt vom Alter und der Reife des Kindes ab.

Tipp für Eltern: Sprechen Sie vorher mit Ihren Kindern über die Regeln. Und prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt. Dann bleibt der Nachbar nicht auf dem Schaden sitzen, wenn Ihr Fünfjähriger aus Versehen etwas kaputt macht.

Eier am Auto: Schnell handeln

Eiweiß und Schale greifen den Lack an, besonders wenn sie in der Sonne antrocknen. Spülen Sie Eier deshalb so schnell wie möglich mit viel lauwarmem Wasser ab – nicht reiben, sonst wirken die Schalenreste wie Schleifpapier.

Bleiben trotzdem Schäden, gilt:

  • Täter bekannt: Er muss den Schaden selbst bezahlen.
  • Täter unbekannt: Nur die Vollkasko zahlt Vandalismus. Der Vertrag wird danach zurückgestuft. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen – wir rechnen das gern für Sie durch.
  • Anzeige erstatten: Für die Versicherung und mögliche Ansprüche gegen den Täter ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll.

Kürbis, Kerzen und Deko: Brandgefahr

Ein beleuchteter Kürbis vor der Tür gehört für viele dazu. Echte Kerzen in ausgehöhlten Kürbissen, Strohballen und Deko aus Stoff sind aber eine gefährliche Mischung.

  • Brandschäden an Ihren Möbeln und Ihrer Einrichtung zahlt die Hausratversicherung.
  • Schäden an Haus, Tür oder Fassade zahlt die Wohngebäudeversicherung.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Lassen Sie Kerzen unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer kürzen – es sei denn, Ihr Tarif verzichtet ausdrücklich darauf. Viele moderne Tarife tun das.

Am sichersten sind LED-Lichter statt echter Kerzen.

Sturz vor der Haustür

Nasses Laub, Kürbisreste oder Deko auf der Treppe: Wer sein Haus bewohnt, muss den Zugang so sichern, dass Besucher nicht stürzen. Passiert doch etwas, prüft Ihre Privathaftpflicht, ob Sie haften. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Bei vermieteten Häusern ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig.

So bleibt Halloween entspannt

  1. LED statt Kerze in Kürbis und Laterne.
  2. Treppe und Weg frei halten – Laub fegen, Deko nicht auf die Stufen stellen, für Licht sorgen.
  3. Auto in die Garage stellen, wenn es geht.
  4. Kinder begleiten oder vorher klare Regeln besprechen.
  5. Kostüme mit Reflektoren, damit Kinder im Dunkeln gesehen werden.
  6. Nicht maskiert Auto fahren – das Gesicht muss beim Fahren erkennbar bleiben.

Unser Tipp aus der Beratung

Halloween ist ein guter Anlass für einen kurzen Check: Deckt Ihre Privathaftpflicht auch Schäden durch kleine Kinder ab? Verzichtet Ihre Hausrat auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit? Und passt der Kasko-Schutz noch zu Ihrem Auto? Wir schauen uns das gern mit Ihnen an – persönlich in Krefeld, am Telefon oder per Video.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

Persönliche Beratung in Krefeld

Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für Sie – im Büro am Karlsplatz, am Telefon oder per Video.

02151 – 156 11 01

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