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Haftpflicht & Wohnen

Hochwasser und Starkregen: Warum Sie einen Elementarschutz brauchen

Am Niederrhein kennen wir Hochwasser vom Rhein und Starkregen im Sommer. Trotzdem fehlt in vielen Verträgen genau der Schutz, der dann zahlt.

Noel Krawietz29. Januar 2027 · 3 Min. Lesezeit
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Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung sind darin nicht enthalten. Dafür gibt es den Elementarschutz als Zusatz.

Was der Elementarschutz abdeckt

  • Überschwemmung durch Starkregen oder durch Gewässer, die über die Ufer treten
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen
  • Erdbeben und Vulkanausbruch

Auch abseits des Flusses: Starkregen kann überall zu Überschwemmungen führen – auch in Gebieten, die noch nie Hochwasser hatten.

Für Eigentümer und Mieter

  • Eigentümer: Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung für Haus, Keller, Heizung und Bodenbeläge.
  • Mieter und Eigentümer: Elementarschutz in der Hausratversicherung für Möbel, Elektrogeräte und alles, was im Keller steht.

Rückstausicherung nicht vergessen

Viele Versicherer verlangen eine funktionierende Rückstausicherung im Keller. Fehlt sie oder ist sie nicht gewartet, kann der Versicherer die Leistung bei Rückstau kürzen oder verweigern.

Unser Tipp aus der Beratung

Was der Zusatz kostet, hängt von der Lage Ihres Hauses ab. Laut Versicherungswirtschaft lassen sich fast alle Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichern. Wir prüfen Ihren Vertrag gern – persönlich in Krefeld.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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