Kurz erklärt
Das Wichtigste im Video
Haften Eltern für ihre Kinder?
Mit KI erstellt – Avatar von Noel Krawietz · 20 Sek.
Schlüssel verloren – wer zahlt die Schließanlage?
Mit KI erstellt – KI-Avatar · 19 Sek.
Die Privathaftpflicht gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt – und sie ist günstig. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse. Und manche Verträge sind so alt, dass sie wichtige Leistungen gar nicht enthalten. Hier sind fünf Irrtümer, die uns in der Beratung immer wieder begegnen.
Irrtum 1: „Mein Schlüsselverlust ist automatisch versichert“
Wer den Schlüssel zur eigenen Wohnung verliert, muss den Schaden selbst tragen – das ist kein Haftpflichtfall. Anders bei fremden Schlüsseln: der Schlüssel zur Mietwohnung, zum Büro oder zur Schließanlage des Vereins. Muss deswegen eine ganze Schließanlage getauscht werden, wird es schnell teuer.
Prüfen Sie: Ist der „Verlust fremder Schlüssel“ in Ihrem Tarif eingeschlossen – und auch beruflich genutzte Schlüssel?
Irrtum 2: „Eltern haften immer für ihre Kinder“
Der bekannte Satz auf Baustellenschildern stimmt so nicht. Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht haftbar, im fließenden Straßenverkehr gilt die Grenze sogar bis zum zehnten Geburtstag. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das heißt: Zerkratzt der Fünfjährige mit dem Laufrad das Auto des Nachbarn, bekommt der Nachbar unter Umständen gar nichts. Gute Tarife zahlen in solchen Fällen trotzdem – damit das Verhältnis zum Nachbarn keinen Schaden nimmt.
Irrtum 3: „Beim Umzug helfen ist versichert“
Sie tragen einem Freund beim Umzug den Fernseher – und er fällt herunter. Bei solchen Gefälligkeiten nehmen Gerichte oft eine stillschweigende Haftungsbeschränkung an. Dann muss die Haftpflicht nicht zahlen. Viele moderne Tarife schließen Gefälligkeitsschäden aber ausdrücklich ein.
Irrtum 4: „Was ich mir leihe, ist mitversichert“
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen – etwa am Beamer eines Freundes oder an einem Leihfahrrad – sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. Schäden an der gemieteten Wohnung selbst sind dagegen meist abgedeckt.
Irrtum 5: „Meine Haftpflicht ist alt, aber reicht doch“
Verträge aus den 2000er-Jahren haben oft niedrige Deckungssummen und fehlende Bausteine. Typische Lücken alter Verträge:
| Leistung | Ältere Tarife | Moderne Tarife |
|---|---|---|
| Deckungssumme | oft 2–3 Mio. € | 10 Mio. € und mehr |
| Verlust fremder Schlüssel | häufig nicht enthalten | meist enthalten |
| Deliktunfähige Kinder | meist nicht enthalten | häufig enthalten |
| Gefälligkeitsschäden | meist nicht enthalten | häufig enthalten |
| Forderungsausfall | selten | oft enthalten |
Die Forderungsausfalldeckung ist übrigens ein unterschätzter Baustein: Sie zahlt, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher weder versichert ist noch zahlen kann.
Sonderfälle: Hund, Haus und Hobby
Nicht alles deckt die Privathaftpflicht ab. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Wer ein Haus vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Unser Tipp aus der Beratung
Holen Sie Ihren Versicherungsschein heraus und schauen Sie auf das Abschlussjahr. Ist der Vertrag älter als zehn Jahre, lohnt sich ein Vergleich fast immer – moderne Tarife leisten deutlich mehr und kosten oft kaum mehr. Wir prüfen Ihre Privathaftpflicht gern kostenlos.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
