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Versicherung Krawietz

Einkommen & Vorsorge

Steuern sparen bis zum 31. Dezember: Basisrente und betriebliche Altersvorsorge

Wer noch in diesem Jahr für das Alter vorsorgt, kann die Steuerlast für 2026 senken. Was mit Basisrente und betrieblicher Altersvorsorge möglich ist – und worauf Sie vor Jahresende achten sollten.

Noel Krawietz

· 3 Min. Lesezeit

Der Dezember ist für viele Menschen der Monat der Geschenke – das Finanzamt kann aber auch eines machen. Wer noch vor Jahresende für das Alter vorsorgt, kann damit die Steuerlast für das laufende Jahr senken. Zwei Wege sind dabei besonders interessant: die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) und die betriebliche Altersvorsorge.

Warum der 31. Dezember zählt

Steuerlich gilt das sogenannte Abflussprinzip: Beiträge zählen für das Jahr, in dem das Geld Ihr Konto verlassen hat. Was bis zum 31. Dezember 2026 eingezahlt ist, mindert also die Steuer für 2026. Wer erst im Januar zahlt, muss ein ganzes Jahr länger auf den Steuervorteil warten.

Unser Rat: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Rund um die Feiertage dauern Überweisungen und Vertragsabschlüsse länger. Wer bis Mitte Dezember handelt, ist auf der sicheren Seite.

Basisrente: Bis zu 30.826 Euro absetzen

Die Basisrente ist die steuerlich am stärksten geförderte private Altersvorsorge. Ihre Beiträge können Sie 2026 vollständig als Sonderausgaben geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von:

Höchstbetrag 2026
Alleinstehende30.826 Euro
Zusammenveranlagte Ehepaare61.652 Euro

Auf diesen Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk angerechnet – bei Angestellten auch der Arbeitgeberanteil. Den größten Spielraum haben deshalb Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.

Viele Tarife erlauben neben laufenden Beiträgen auch Zuzahlungen oder Einmalbeiträge. So können Sie gezielt zum Jahresende einen Betrag einzahlen, wenn das Geschäftsjahr gut gelaufen ist.

Das sollten Sie wissen: Die Basisrente ist auf eine lebenslange Rente ausgelegt. Sie kann nicht beliehen, verkauft oder als Kapital ausgezahlt werden, und die späteren Renten sind steuerpflichtig. Für die Altersvorsorge ist das gewollt – für kurzfristige Sparziele passt sie nicht.

Betriebliche Altersvorsorge: Brutto sparen

Angestellte können über ihren Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Der Beitrag wird abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. 2026 gelten diese Grenzen:

  • steuerfrei bis 8.112 Euro im Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze),
  • zusätzlich sozialversicherungsfrei bis 4.056 Euro im Jahr (4 % der Beitragsbemessungsgrenze).

Spart Ihr Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben, muss er bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in der Regel einen Zuschuss von 15 % dazugeben.

Ein beliebter Trick zum Jahresende: Einen Teil des Weihnachtsgelds oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Dafür muss die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vor der Auszahlung stehen – sprechen Sie also rechtzeitig mit Ihrer Personalabteilung.

Rechenbeispiel Basisrente

Eine selbstständige Handwerksmeisterin aus Krefeld mit einem persönlichen Grenzsteuersatz von rund 42 % zahlt im Dezember 10.000 Euro in ihre Basisrente ein. Weil der Beitrag als Sonderausgabe abziehbar ist, sinkt ihre Einkommensteuer um gut 4.000 Euro – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, soweit diese anfallen. Ihr effektiver Aufwand für 10.000 Euro Altersvorsorge liegt damit bei unter 6.000 Euro.

Das Beispiel ist vereinfacht. Wie hoch die Ersparnis bei Ihnen ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer gesamten Steuersituation ab.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Ihre SituationPassender Weg
Selbstständig oder freiberuflichBasisrente – hohes Fördervolumen
Angestellt, Arbeitgeber bietet EntgeltumwandlungBetriebliche Altersvorsorge, ggf. mit Weihnachtsgeld
Gutverdienend und angestelltBetriebliche Altersvorsorge, ergänzend Basisrente
Flexibilität wichtiger als SteuervorteilPrivate Rentenversicherung

Unser Tipp aus der Beratung

Schauen Sie sich bis Anfang Dezember Ihre Zahlen für 2026 an: Wie lief das Jahr, wie viel Steuer wird voraussichtlich fällig, wie viel Liquidität brauchen Sie? Dann lässt sich in einem kurzen Gespräch klären, ob und wie viel eine Zuzahlung in die Basisrente oder eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist. Für die steuerliche Einzelfallprüfung arbeiten Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung zusammen – wir kümmern uns um die passende Vorsorgelösung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

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31. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit