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Kfz & Mobilität

Dachlawine aufs Auto: Wer zahlt den Schaden?

Nach Schneefall und Tauwetter rutschen Schnee und Eis plötzlich vom Dach. Trifft es ein geparktes Auto, stellt sich schnell die Frage, wer den Schaden bezahlt.

Noel Krawietz8. Januar 2027 · 3 Min. Lesezeit
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Eine Dachlawine kann Motorhaube, Dach und Scheiben stark beschädigen. Wer den Schaden trägt, hängt davon ab, ob jemand seine Pflichten verletzt hat – und wie Ihr Auto versichert ist.

Haftet der Hauseigentümer?

Hauseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Dach keine unzumutbare Gefahr ausgeht. Was genau verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab: von der Schneelage, der Dachneigung, der Lage des Hauses und den örtlichen Vorschriften. Schneefanggitter sind nicht überall Pflicht.

  • Hat der Eigentümer seine Pflichten verletzt, zahlt seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – bei selbst bewohnten Häusern meist die Privathaftpflicht.
  • Warnschilder allein reichen nicht immer. Sie zeigen aber, dass vor der Gefahr gewarnt wurde.
  • Wer trotz deutlicher Warnung direkt unter einem verschneiten Dach parkt, muss mit einer Mithaftung rechnen.

Was Ihre Kfz-Versicherung zahlt

  • Vollkasko: zahlt den Schaden am eigenen Auto, abzüglich Selbstbeteiligung. Danach werden Sie in der Regel zurückgestuft.
  • Teilkasko: zahlt nur, wenn Dachlawinen im Tarif ausdrücklich mitversichert sind. Viele neuere Tarife enthalten das, ältere oft nicht.
  • Kfz-Haftpflicht: zahlt keine Schäden am eigenen Auto.

Prüfen Sie Ihren Tarif: Steht „Dachlawinen“ in den Bedingungen Ihrer Teilkasko? Wenn nicht, lohnt ein Vergleich – der bessere Schutz kostet oft nur wenig mehr.

Was Sie nach dem Schaden tun sollten

  1. Fotos vom Auto, vom Dach und von der Umgebung machen.
  2. Zeugen notieren und den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung informieren.
  3. Den Schaden schnell Ihrer Versicherung melden.

Unser Tipp aus der Beratung

Parken Sie bei Tauwetter nicht direkt unter Dachkanten, auch nicht für ein paar Minuten. Und wenn Sie selbst ein Haus besitzen: Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht Schäden durch herabfallenden Schnee abdeckt. Wir schauen gern mit Ihnen drauf – persönlich in Krefeld.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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