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Versicherung Krawietz

Gesundheit & Pflege

Skiurlaub: Welche Versicherungen Sie auf der Piste wirklich brauchen

Ein Sturz auf der Piste, ein Hubschrauber-Einsatz in Österreich – und plötzlich steht eine Rechnung über mehrere Tausend Euro im Raum. Was die Krankenkasse nicht zahlt und wie Sie vorsorgen.

Noel Krawietz

· 2 Min. Lesezeit

Weihnachten und Neujahr in den Bergen – für viele die schönste Zeit des Winters. Doch ein Sturz auf der Piste kann teuer werden. Denn im Ausland zahlt die Krankenkasse längst nicht alles.

Die Kostenfalle Bergrettung

Muss ein verletzter Skifahrer mit dem Hubschrauber von der Piste geholt werden, kostet das im Schnitt rund 3.500 Euro. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich nur, was eine österreichische Kasse für ihre Versicherten zahlen würde. Bergungskosten nach Skiunfällen werden dort in der Regel gar nicht übernommen – nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen gibt es eine geringe Pauschale.

Was die Krankenkasse im Ausland zahlt – und was nicht

KostenGesetzliche Krankenkasse (EU)AuslandsreisekrankenPrivate Unfallversicherung
Notwendige Behandlung vor Ort✓ zu den Sätzen des Gastlandes✓ ergänzt die Lücke–
Zuzahlungen, Privatarzt–✓–
Bergung, Hubschrauber– meist nicht✓ oft bis Höchstbetrag✓ häufig enthalten
Rücktransport nach Deutschland–✓ medizinisch sinnvoll✓ teilweise
Bleibende Unfallfolgen––✓ Kapital oder Rente

In der Schweiz ist es noch teurer: Sie gehört nicht zur EU, die Behandlungskosten liegen deutlich über den deutschen Sätzen. Ohne Zusatzschutz bleiben schnell hohe Beträge offen.

Drei Versicherungen, die in den Skiurlaub gehören

  1. Auslandsreisekrankenversicherung: Günstig als Jahresvertrag, deckt Behandlungskosten, die die Kasse nicht zahlt, und den Rücktransport. Für privat Versicherte ist sie oft schon im Tarif enthalten.
  2. Private Unfallversicherung: Zahlt Such- und Bergungskosten und vor allem bei bleibenden Schäden – etwa nach einer schweren Knieverletzung. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr.
  3. Privathaftpflicht: Fahren Sie einen anderen Skifahrer um, haften Sie. Die Haftpflicht zahlt auch im Ausland.

Vor der Abfahrt: kurze Checkliste

  • Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Gesundheitskarte) einpacken.
  • Versicherungsnummern und Notfall-Hotlines im Handy speichern.
  • Prüfen, ob die Unfallversicherung Bergungskosten enthält – und bis zu welcher Höhe.
  • Helm tragen – er schützt vor den häufigsten schweren Verletzungen.
  • Bei Mietausrüstung: Haftungsbedingungen im Verleih prüfen.

Unser Tipp aus der Beratung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet als Jahresvertrag oft nur wenige Euro und lohnt sich für jede Reise. Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob Sie eine haben – und ob Ihre Unfallversicherung Bergungskosten abdeckt. Wir schauen gern gemeinsam drauf, damit Sie entspannt auf die Piste gehen.

Quelle: GDV – Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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