Der erste Frost kommt oft über Nacht. Wer morgens mit Sommerreifen losfährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch Ärger mit der Versicherung. Was gilt eigentlich genau?
Die situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Kalender. Stattdessen gilt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – müssen Winter- oder Ganzjahresreifen montiert sein. Seit Oktober 2024 zählen dafür nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) – reine M+S-Reifen reichen nicht mehr.
Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist keine Vorschrift, aber eine gute Orientierung.
Was bei einem Unfall gilt
- Kfz-Haftpflicht: Schäden am Auto oder an der Gesundheit anderer werden immer reguliert. Ein Rückgriff auf Sie ist nur bei bestimmten Pflichtverletzungen möglich, etwa Fahren unter Alkohol oder ohne Führerschein – nicht allein wegen falscher Reifen.
- Vollkasko: Ihr eigenes Auto ist versichert. Fahren mit Sommerreifen auf Glatteis kann aber als grob fahrlässig gelten. Dann darf der Versicherer die Leistung kürzen.
- Bußgeld: Zusätzlich drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – bei Gefährdung oder Unfall mehr.
Prüfen Sie Ihren Kfz-Tarif: Viele Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Gerade ältere Verträge enthalten diesen Schutz oft nicht.
Darauf sollten Sie bei Winterreifen achten
- Mindestprofil: Gesetzlich sind 1,6 mm vorgeschrieben, für Winterreifen werden mindestens 4 mm empfohlen.
- Reifenalter: Auch bei gutem Profil wird der Gummi mit den Jahren hart.
- Ganzjahresreifen: Eine Alternative für Wenigfahrer im Flachland – mit Alpine-Symbol.
Unser Tipp aus der Beratung
Wer im Winter häufig auf das Auto angewiesen ist, sollte neben den Reifen auch den Kfz-Tarif prüfen: Grobe Fahrlässigkeit, Schutzbrief und Werkstattbindung machen im Ernstfall den Unterschied. Wir schauen gern gemeinsam drauf – persönlich in Krefeld.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
