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Versicherung Krawietz

Haftpflicht & Wohnen

Ein Hund zu Weihnachten: Welche Versicherungen Sie in NRW brauchen

Ein neues Familienmitglied bringt Freude – und Verantwortung. Wann eine Hundehaftpflicht in NRW Pflicht ist und welche Absicherung für Hund und Halter sinnvoll ist.

Noel Krawietz

· 2 Min. Lesezeit

Ein Welpe unter dem Weihnachtsbaum – für viele Familien ein großer Wunsch. Damit aus Freude kein finanzielles Risiko wird, sollten Sie sich vorab um die richtige Absicherung kümmern. In Nordrhein-Westfalen ist sie für viele Hunde sogar Pflicht.

Wann ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

Nach dem Landeshundegesetz NRW gilt eine Versicherungspflicht für:

  • große Hunde: ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht
  • gefährliche Hunde und bestimmte im Gesetz genannte Rassen

Auch Welpen, die ausgewachsen diese Größe erreichen, sollten von Anfang an versichert sein.

Wichtig: Hundehalter haften für Schäden durch ihr Tier auch dann, wenn sie selbst nichts falsch gemacht haben. Ein Hund, der auf die Straße läuft und einen Unfall auslöst, kann Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Warum die Privathaftpflicht nicht reicht

Die normale Privathaftpflicht deckt in der Regel kleine Haustiere wie Katzen oder Kaninchen ab, aber keine Hunde und Pferde. Für Hunde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht – auch für kleine Rassen, bei denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Gesundheit des Hundes absichern

Tierarztkosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine Operation nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung kostet schnell mehrere Tausend Euro. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt je nach Tarif OP-Kosten oder auch laufende Behandlungen.

Checkliste für neue Hundehalter

  1. Hundehaftpflicht abschließen – am besten vor dem Einzug.
  2. Hund bei der Stadt zur Hundesteuer anmelden.
  3. Große Hunde zusätzlich beim Ordnungsamt anzeigen – mit Nachweis von Haftpflicht, Mikrochip und Sachkunde.
  4. Tierarzt-Termin für Impfungen und Chip vereinbaren.

Unser Tipp aus der Beratung

Klären Sie die Versicherung vor dem ersten gemeinsamen Spaziergang. Wir beraten Sie gern persönlich in Krefeld, welche Absicherung zu Ihrem Hund passt.

Quelle: § 11 Landeshundegesetz NRW

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

Persönliche Beratung in Krefeld

Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für Sie – im Büro am Karlsplatz, am Telefon oder per Video.

02151 – 156 11 01

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