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Versicherung Krawietz

Haftpflicht & Wohnen

Silvester und Feuerwerk: Welche Versicherung zahlt bei Schäden?

Ein Böller im Briefkasten, eine Rakete auf dem Balkon, ein Brandloch im Autodach: Welche Versicherung bei typischen Silvesterschäden einspringt – und worauf Sie achten sollten.

Noel Krawietz

· 3 Min. Lesezeit

Silvester ist für viele der schönste Abend des Jahres – und für die Versicherer einer der schadenträchtigsten. Brandlöcher, beschädigte Autos, Verletzungen durch Böller: Jedes Jahr gehen in der Silvesternacht zahlreiche Schadenmeldungen ein. Gut zu wissen, welche Versicherung in welchem Fall zuständig ist.

Die wichtigsten Fälle im Überblick

Was ist passiert?Wer zahlt?
Rakete beschädigt Dach, Fassade oder FensterWohngebäudeversicherung
Brand oder Löschwasser beschädigt Möbel, Kleidung, ElektronikHausratversicherung
Sie beschädigen versehentlich fremdes Eigentum oder verletzen jemandenPrivathaftpflicht
Auto brennt durch Feuerwerk oder Scheibe zerbrichtKfz-Teilkasko
Lackschäden, Beulen, abgerissene Spiegel durch VandalismusKfz-Vollkasko
Dauerhafte Verletzung durch FeuerwerkPrivate Unfallversicherung

Privathaftpflicht: Wenn andere zu Schaden kommen

Eine Wunderkerze fällt auf den Teppich der Gastgeber, eine Rakete trifft das Auto des Nachbarn, ein Funke verletzt einen Passanten: In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Wichtig: Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert. Wer Böller absichtlich in Briefkästen oder auf Menschen wirft, haftet selbst – und macht sich strafbar.

Bei Schäden durch Kinder kommt es auf das Alter an. Kinder unter sieben Jahren haften rechtlich in der Regel nicht selbst. Viele moderne Haftpflichttarife zahlen trotzdem, wenn ein Kind fremdes Eigentum beschädigt – ein Punkt, auf den Familien bei ihrem Vertrag achten sollten.

Kfz: Teilkasko oder Vollkasko?

Für Autobesitzer ist die Silvesternacht besonders heikel. Die Unterscheidung ist wichtig:

  • Teilkasko: Brand und Explosion sowie Glasbruch. Ein solcher Schaden führt nicht zur Rückstufung.
  • Nicht versichert: Schmor- und Sengschäden, bei denen kein offenes Feuer entsteht – etwa ein angesengtes Cabrioverdeck oder kleine Brandflecken im Lack.
  • Vollkasko: Mutwillige Beschädigungen durch Unbekannte, etwa Kratzer, Beulen oder abgerissene Spiegel. Hier wird der Vertrag allerdings zurückgestuft.

Unser Tipp für die Silvesternacht: Wenn möglich, das Auto in der Garage oder abseits belebter Plätze parken. Cabrios mit Stoffverdeck sind besonders gefährdet.

Unfallversicherung: Wenn eine Verletzung bleibt

Verbrennungen an den Händen, Verletzungen an Augen oder Gehör – Unfälle mit Feuerwerk können dauerhafte Folgen haben. Die Behandlung bezahlt die Krankenversicherung. Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung, zahlt eine private Unfallversicherung eine Kapitalleistung oder eine Rente. Das Geld kann zum Beispiel für den Umbau der Wohnung oder einen Verdienstausfall verwendet werden.

So kommen Sie sicher ins neue Jahr

  1. Nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichen und Registriernummer kaufen. Finger weg von illegalen Böllern aus unbekannten Quellen.
  2. Gebrauchsanweisung lesen und Sicherheitsabstände einhalten.
  3. Raketen nur aus stabilen Abschussrohren zünden, nie aus der Hand.
  4. Blindgänger nicht erneut zünden – mindestens zehn Minuten warten und dann mit Wasser übergießen.
  5. Fenster und Dachluken schließen, brennbare Gegenstände vom Balkon räumen.
  6. Verbotszonen beachten: Viele Städte – auch am Niederrhein – richten Bereiche ein, in denen Feuerwerk untersagt ist.
  7. Alkohol und Feuerwerk trennen: Wer zündet, sollte nüchtern sein.

Unser Tipp aus der Beratung

Silvester ist ein guter Anlass, die eigenen Verträge kurz zu prüfen: Ist die Privathaftpflicht aktuell und deckt sie auch Schäden durch deliktunfähige Kinder ab? Gibt es eine Unfallversicherung? Und passt der Kfz-Schutz zum Wert Ihres Autos? Wir schauen uns das im neuen Jahr gern gemeinsam mit Ihnen an – persönlich in Krefeld, am Telefon oder per Video.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Häufige Fragen

Persönliche Beratung in Krefeld

Sie möchten wissen, was das für Ihre Situation bedeutet? Wir nehmen uns Zeit für Sie – im Büro am Karlsplatz, am Telefon oder per Video.

02151 – 156 11 01

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