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Versicherung Krawietz

Kfz & Mobilität

Marder, Hagel, Wildunfall: Was zahlt die Teilkasko, was die Vollkasko?

Ein angeknabbertes Kabel, Dellen nach dem Hagelsturm oder ein Reh auf der Landstraße: Welche Kaskoversicherung zahlt was – und warum es sich lohnt, auf die Details im Tarif zu achten.

Noel Krawietz

· 3 Min. Lesezeit

Der Herbst und der Winter sind Hochsaison für Kaskoschäden: Wildtiere wechseln in der Dämmerung über die Straße, Marder suchen im warmen Motorraum Unterschlupf, und Unwetter mit Hagel werden häufiger. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich was? Ein Überblick.

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – der Unterschied

  • Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Ihr eigenes Auto ist damit nicht versichert.
  • Die Teilkasko schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden, die Sie in der Regel nicht selbst beeinflussen können – etwa durch Naturgewalten, Tiere oder Diebstahl.
  • Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und zahlt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

Was die Teilkasko übernimmt

SchadenTeilkaskoVollkasko
Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung✓✓
Marderbiss✓ (Folgeschäden je nach Tarif)✓
Zusammenstoß mit Wild✓ (Tiere aller Art je nach Tarif)✓
Glasbruch, z. B. Steinschlag✓✓
Diebstahl, Brand, Explosion✓✓
Kurzschluss an der Verkabelung✓✓
Selbst verschuldeter Unfall–✓
Vandalismus, mutwillige Beschädigung–✓
Rückstufung nach einem Schadenneinja

Ein großer Vorteil der Teilkasko: Es gibt keine Schadenfreiheitsklassen. Melden Sie einen Hagel- oder Marderschaden, wird Ihr Beitrag deshalb nicht teurer. Sie zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Marderbiss: Auf die Folgeschäden kommt es an

Marder beißen gern Zündkabel, Kühlwasserschläuche und Dämmmatten an. Das Kabel selbst ist schnell ersetzt. Teuer wird es, wenn der Schaden unbemerkt bleibt: Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch kann den Motor überhitzen lassen, ein beschädigtes Kabel die Elektronik lahmlegen.

Achten Sie im Tarif auf Folgeschäden durch Tierbiss. Einfache Tarife ersetzen nur das angebissene Teil, gute Tarife auch den Folgeschaden – oft bis zu mehreren Tausend Euro.

Tipp zur Vorbeugung: Nach einem Marderbesuch die Motorwäsche nicht vergessen. Der Duft lockt sonst Konkurrenten an, die besonders aggressiv beißen. Elektronische Abwehrgeräte oder Drahtgitter unter dem Motorraum helfen zusätzlich.

Hagel: Kein Grund zur Panik

Hagelschäden gehören zu den klassischen Teilkasko-Schäden. Lassen Sie den Schaden von einem Gutachter oder einer Fachwerkstatt begutachten. Oft lassen sich Dellen ohne Lackierung ausdrücken, was günstiger und werterhaltend ist. Ob Sie reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen, besprechen Sie am besten vorher mit Ihrer Versicherung.

Wildunfall: Richtig handeln

  1. Warnblinker an, Unfallstelle absichern, Warnweste anziehen.
  2. Polizei oder Jäger informieren – auch wenn das Tier geflüchtet ist.
  3. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Sie ist für die Versicherung wichtig.
  4. Fotos machen vom Fahrzeug, von der Unfallstelle und, wenn möglich, vom Tier.
  5. Das Tier nicht mitnehmen – das wäre Wilderei.

Wichtig: Wer einem kleinen Tier ausweicht und dabei gegen einen Baum fährt, hat keinen Wildunfall im Sinne der Teilkasko. Dann zahlt nur die Vollkasko. Bremsen ist meistens die bessere Reaktion als ein riskantes Ausweichmanöver.

Teilkasko oder Vollkasko – was passt zu Ihnen?

Als Faustregel gilt:

  • Neue Fahrzeuge in den ersten Jahren, Leasing- und finanzierte Fahrzeuge: Vollkasko. Bei Leasing ist sie meist sogar vorgeschrieben.
  • Fahrzeuge mittleren Alters mit spürbarem Wert: Vollkasko mit höherer Selbstbeteiligung oder Teilkasko – je nach Wert und Sicherheitsbedürfnis.
  • Ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert: Teilkasko reicht meist aus.

Für Motorräder und Oldtimer gelten eigene Regeln – hier lohnt sich ein Blick auf spezielle Tarife, zum Beispiel die Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen oder die Oldtimer-Versicherung.

Unser Tipp aus der Beratung

Viele Autofahrer wissen nicht genau, ob ihr Tarif Marderfolgeschäden oder Zusammenstöße mit allen Tieren abdeckt. Ein kurzer Blick in die Bedingungen schafft Klarheit – und wenn Sie bis zum 30. November handeln, können Sie zum 1. Januar in einen besseren Tarif wechseln. Mehr dazu in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln und auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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