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Haftpflicht & Wohnen

Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt was?

Im Winter ziehen oft starke Stürme über den Niederrhein. Danach liegen Dachziegel im Garten oder ein Ast auf dem Auto. Welche Versicherung zahlt?

Noel Krawietz11. Januar 2027 · 3 Min. Lesezeit
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Für die Versicherung beginnt ein Sturm bei Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h. Ob der Wind an Ihrem Ort so stark war, prüft der Versicherer in der Regel selbst anhand von Wetterdaten.

Wer zahlt was?

  • Wohngebäudeversicherung: Schäden am Haus, etwa ein abgedecktes Dach, eine beschädigte Fassade oder Fenster, die durch umherfliegende Teile zerbrechen.
  • Hausratversicherung: Schäden an Ihren Sachen in der Wohnung, zum Beispiel wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Möbel nass werden.
  • Teilkasko: Schäden am Auto durch Sturm, etwa durch einen umgestürzten Baum oder herumfliegende Teile.
  • Haftpflicht: Fallen Teile Ihres Hauses auf das Auto des Nachbarn, haften Sie nur, wenn Sie Ihr Haus schlecht instand gehalten haben. Sonst zahlt der Nachbar über seine eigene Versicherung.

Wichtig: Regen, der durch ein offenes Fenster hereinkommt, ist kein Sturmschaden. Versichert ist Regen nur, wenn der Sturm vorher eine Öffnung am Gebäude geschaffen hat.

Was Sie nach dem Sturm tun sollten

  1. Erst die eigene Sicherheit: nicht aufs Dach steigen und Abstand zu losen Teilen halten.
  2. Den Schaden fotografieren, bevor Sie aufräumen.
  3. Weitere Schäden verhindern, zum Beispiel mit einer Plane über dem Dach. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Versicherer.
  4. Den Schaden schnell melden und alle Rechnungen aufbewahren.

Unser Tipp aus der Beratung

Gerade ältere Wohngebäudeverträge haben oft zu niedrige Summen. Und für Überschwemmung durch Starkregen brauchen Sie einen eigenen Elementarschutz – das ist kein Sturmschaden. Wir prüfen Ihren Schutz gern persönlich in Krefeld.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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