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Gesundheit & Pflege

Krank als Selbstständiger: Wer zahlt Ihr Einkommen?

Grippewelle im Januar: Wer angestellt ist, bekommt sechs Wochen Lohnfortzahlung. Wer selbstständig ist, verdient ab dem ersten Krankheitstag nichts – die Kosten laufen aber weiter.

Noel Krawietz18. Januar 2027 · 3 Min. Lesezeit
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Miete, Leasing, Versicherungen und laufende Kosten im Betrieb müssen bezahlt werden, auch wenn Sie krank sind. Deshalb lohnt ein Blick darauf, ab wann und wie viel Geld Sie im Krankheitsfall bekommen würden.

Gesetzlich versichert: Krankengeld nur mit Wahlerklärung

  • Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Krankengeld nur, wenn sie es bei ihrer Krankenkasse wählen (Wahlerklärung).
  • Dann zahlt die Kasse ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Der Beitrag steigt dafür auf den allgemeinen Beitragssatz.
  • Manche Kassen bieten Wahltarife für einen früheren Beginn an, meist mit Zusatzbeitrag und Bindungsfrist.
  • Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, auf das Sie Beiträge zahlen, und ist nach oben begrenzt.

Privat: Krankentagegeld nach Maß

  • Sie legen selbst fest, ab welchem Tag gezahlt wird, zum Beispiel ab Tag 8, 15, 22 oder 43.
  • Der Tagessatz richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen.
  • Für gesetzlich Versicherte gibt es Krankentagegeld als Zusatzversicherung, für privat Versicherte als Baustein im Tarif.

Faustregel: Je länger Sie einen Ausfall aus Rücklagen überbrücken können, desto später kann das Krankentagegeld beginnen – und desto günstiger wird es.

Krankentagegeld ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankentagegeld zahlt, solange Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind. Wird daraus eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, endet die Leistung. Für diesen Fall brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unser Tipp aus der Beratung

Als Experte für Kranken- und Pflegeversicherung rechne ich Ihnen gern aus, ab welchem Tag sich ein Krankentagegeld für Sie lohnt und was es kostet – persönlich in Krefeld.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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