Betriebsunterbrechungsversicherung in Krefeld
Wenn der Betrieb stillsteht, laufen die Kosten weiter
Ein Brand, ein Leitungswasserschaden, ein Einbruch oder ein anderer versicherter Sachschaden kann einen Betrieb innerhalb kürzester Zeit lahmlegen. Maschinen stehen still, Geschäftsräume sind nicht nutzbar und Aufträge können möglicherweise nicht wie gewohnt ausgeführt werden.
Das Problem: Während die Einnahmen ausbleiben, laufen viele Kosten weiter.
Genau hier setzt die Betriebsunterbrechungsversicherung an. Sie kann den finanziellen Ausfall Ihres Unternehmens infolge eines versicherten Sachschadens auffangen und dabei helfen, die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung zu begrenzen.
Gut informiert: Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Damit ein Schaden nicht zum Stillstand Ihres Unternehmens führt
Eine Betriebsunterbrechung kann für Unternehmen schnell teuer werden. Die Versicherung kann – abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang – unter anderem folgende Bereiche absichern:
Absicherung bei Betriebsunterbrechung
Finanzieller Schutz, wenn Ihr Betrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden kann.
Ausgleich entgangener Gewinne
Der durch die Unterbrechung entstehende Ertragsausfall kann im Rahmen der vereinbarten Bedingungen berücksichtigt werden.
Übernahme fortlaufender Kosten
Auch während eines Betriebsstillstands können beispielsweise Gehälter, Mieten und weitere laufende Aufwendungen anfallen.
Individuell vereinbare Haftzeit
Je nach Bedarf können unterschiedliche Haftzeiten vereinbart werden – beispielsweise 12, 18 oder 24 Monate.
Kosten zur Schadenminderung
Sinnvolle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Unterbrechungsdauer zu verkürzen oder Kunden und Marktanteile zu halten, können je nach Vertrag berücksichtigt werden.
Warum ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?
Ein kleiner Sachschaden kann einen großen Ertragsausfall verursachen
Eine defekte Wasserleitung kann Geschäftsräume unbrauchbar machen. Ein Brand kann Maschinen und Betriebseinrichtungen beschädigen. Und ein größerer Schaden kann dazu führen, dass Ihr Unternehmen über Wochen oder sogar Monate nicht wie gewohnt arbeiten kann.
Die Reparatur des Schadens ist dabei nur ein Teil des Problems. Viel entscheidender kann der wirtschaftliche Ausfall sein, der während des Stillstands entsteht.
Denn auch wenn Ihr Betrieb vorübergehend geschlossen ist, bleiben viele Verpflichtungen bestehen:
- Mitarbeiter müssen bezahlt werden
- Mieten und Leasingraten laufen weiter
- Finanzierungen müssen bedient werden
- laufende Verträge bestehen fort
- Kunden müssen weiterhin betreut werden
- gleichzeitig können Umsätze und Gewinne ausbleiben
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann genau hier ansetzen. Sie schützt nicht nur vor einem Sachschaden – sie hilft dabei, die wirtschaftlichen Folgen des Stillstands aufzufangen.
Ein Beispiel aus der Praxis
In Ihrem Betrieb entsteht durch einen versicherten Schaden ein erheblicher Gebäudeschaden. Maschinen können nicht genutzt werden und Ihre Geschäftsräume müssen vorübergehend geschlossen werden.
Die Reparatur dauert mehrere Monate. In dieser Zeit entstehen weiterhin Kosten, während gleichzeitig Umsätze fehlen.
Eine passende Betriebsunterbrechungsversicherung kann – entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz – beispielsweise dazu beitragen, entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten während der versicherten Unterbrechung auszugleichen.
„Ihr Unternehmen soll einen Schaden wirtschaftlich überstehen können – und nicht an den Folgen des Stillstands scheitern."
Was kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung leisten?
Nicht nur den Ausfall absichern – sondern die Rückkehr zum normalen Betrieb unterstützen
Entgangener Gewinn
Der Gewinn, der aufgrund der versicherten Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnte.
Fortlaufende Kosten
Kosten, die auch während der Betriebsunterbrechung weiter anfallen.
Personalkosten
Je nach vertraglicher Vereinbarung können auch bestimmte Personalkosten berücksichtigt werden.
Mehrkosten
Zusätzliche Aufwendungen, die notwendig sind, um den Betrieb trotz des Schadens möglichst schnell wieder aufnehmen zu können.
Fremdbezug
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Kosten für Fremdbezug berücksichtigt werden, beispielsweise wenn Waren oder Leistungen vorübergehend extern beschafft werden müssen.
Schadenminderung
Kosten für geeignete Maßnahmen, die dazu beitragen, die Unterbrechungsdauer zu verkürzen oder Kunden und Marktanteile zu erhalten.
Welche Haftzeit ist sinnvoll?
12, 18 oder 24 Monate – was passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Haftzeit beschreibt den Zeitraum, für den die wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden können.
Welche Haftzeit sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Unternehmen ab. Denn ein kleiner Betrieb kann möglicherweise innerhalb weniger Wochen wieder vollständig arbeiten. Bei einem Produktionsunternehmen, einer spezialisierten Werkstatt oder einem Unternehmen mit langen Lieferzeiten kann die Wiederherstellung dagegen deutlich länger dauern.
Die Haftzeit sollte sich nicht am günstigsten Beitrag orientieren, sondern an der tatsächlichen Wiederanlaufzeit Ihres Unternehmens.
Was sind Schadenminderungskosten?
Jede Woche Stillstand kann teuer werden
Nach einem Schaden geht es nicht nur darum, auf die Reparatur zu warten. Manchmal können zusätzliche Maßnahmen dabei helfen, den Betrieb schneller wieder aufzunehmen oder Kunden zu halten.
Je nach Versicherungsvertrag können beispielsweise Kosten für folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
- Verkürzung der Betriebsunterbrechung
- Vorübergehende Anmietung anderer Betriebsräume
- Zusätzliche Kosten für Technik und Infrastruktur
- Sonderaktionen zur Kundenbindung
- Sonderangebote oder zusätzlicher Verkaufsaufwand
- Sonder- oder Mehrschichten zur Aufarbeitung von Produktionsausfällen
- Zusätzlicher Aufwand durch Fremdbezug von Waren oder Vorprodukten
Lieber gezielt investieren, um den Stillstand zu verkürzen, als unnötig lange auf den normalen Geschäftsbetrieb zu warten.
Betriebsunterbrechung und Sachversicherung gehören zusammen
Der eine Schutz ersetzt den anderen nicht. Eine Betriebsunterbrechung entsteht typischerweise als Folge eines versicherten Sachschadens – deshalb sollte das Versicherungskonzept zusammen betrachtet werden.
Gebäudeversicherung
→ schützt das Gebäude
Inhaltsversicherung
→ schützt Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
Betriebsunterbrechungsversicherung
→ schützt vor den wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung
So entsteht ein ganzheitlicher Schutz für Ihr Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann für viele gewerbliche Unternehmen sinnvoll sein, insbesondere wenn ein vorübergehender Betriebsstillstand zu erheblichen Umsatzausfällen und laufenden Kosten führen würde. Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Die Haftzeit bezeichnet den vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen die versicherten wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden können. Je nach Tarif können beispielsweise 12, 18 oder 24 Monate vereinbart werden.
Die Haftzeit beginnt grundsätzlich mit Eintritt eines versicherten Sachschadens, der zu einer versicherten Betriebsunterbrechung führt. Wann die Leistung konkret beginnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Entscheidend ist grundsätzlich, dass ein versicherter Sachschaden eingetreten ist und dieser zu einer versicherten Betriebsunterbrechung führt. Darüber hinaus müssen die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsvertrages erfüllt sein.
Je nach vereinbartem Versicherungsschutz können entgangene Gewinne und bestimmte fortlaufende Kosten während einer versicherten Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden. Die konkrete Berechnung und Höhe richtet sich nach dem Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogenannte Schadenminderungskosten berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Aufwendungen gehören, die helfen, die Betriebsunterbrechung zu verkürzen oder Kunden und Marktanteile zu erhalten.
Das hängt von Ihrem Unternehmen ab. Entscheidend sind beispielsweise: – Wiederbeschaffungszeiten – Reparaturdauer – Lieferzeiten – Abhängigkeit von einzelnen Maschinen – Produktionsprozesse – Ersatzmöglichkeiten – Kundenbindung – Wiederaufnahme des normalen Geschäftsbetriebs Eine zu kurze Haftzeit kann im Ernstfall zu einer gefährlichen Versicherungslücke führen.
Ihr Unternehmen sollte nicht an einem Stillstand scheitern
Wir prüfen, wie Sie Ihr Betriebsrisiko sinnvoll absichern können
Ein Sachschaden lässt sich nicht immer verhindern. Die finanziellen Folgen eines längeren Betriebsstillstands lassen sich dagegen planen.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Risiken für Ihren Betrieb besonders relevant sind, welche laufenden Kosten berücksichtigt werden sollten und welche Haftzeit zu Ihrem Unternehmen passt.
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